Copilot-Einführung absichern
Vor dem Rollout klären, welche Daten Copilot sieht, wer was darf und wie das dokumentiert wird.
Der EU AI Act gilt — und er betrifft nicht nur Unternehmen, die KI entwickeln, sondern auch alle, die KI einsetzen. Für den Mittelstand heißt das vor allem: wissen, welche KI im Haus ist, sie richtig einstufen, Mitarbeiter befähigen und beides zusammen mit der DSGVO dokumentieren. Wir bringen das in eine Form, die im Alltag funktioniert.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 1. August 2024 und wird gestaffelt wirksam. Seit dem 2. Februar 2025 sind verbotene Praktiken untersagt, und es gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4: Wer KI-Systeme betreibt, muss sicherstellen, dass die damit befassten Mitarbeiter Funktionsweise und Grenzen verstehen. Seit dem 2. August 2025 greifen die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie der Governance- und Sanktionsrahmen; seit dem 2. August 2026 ist die Verordnung im Grundsatz vollständig anwendbar. Die Fristen für Hochrisiko-Systeme wurden im Gesetzgebungsverfahren mehrfach angepasst — welche Termine für Sie konkret gelten, prüfen wir fallbezogen am aktuellen Stand.
Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist die gute Nachricht: Was Sie einsetzen, fällt selten in die Hochrisiko-Kategorie. Ein Copilot in Microsoft 365, ein Chatbot auf der Website oder eine Textklassifikation im Posteingang sind typischerweise Systeme mit geringem Risiko oder mit Transparenzpflichten. Kritisch wird es dort, wo KI über Menschen entscheidet — im Recruiting, in der Bonitätsbewertung, in der Leistungsbeurteilung. Genau diese Fälle muss man kennen, bevor jemand sie ohne Rücksprache einführt.
Wir arbeiten deshalb von der Realität aus, nicht vom Gesetzestext: Erst ein Inventar dessen, was tatsächlich im Einsatz ist — inklusive der Tools, die Fachabteilungen ohne IT-Freigabe nutzen. Dann die Einstufung je System nach Risikoklasse und Rolle, verbunden mit der datenschutzrechtlichen Sicht: Welche Daten fließen wohin, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchem Auftragsverarbeitungsvertrag. Daraus entsteht ein schlankes Regelwerk, eine verständliche Nutzungsrichtlinie für Mitarbeiter und eine Schulung, die die Kompetenzpflicht tatsächlich erfüllt statt sie nur abzuhaken.
Vor dem Rollout klären, welche Daten Copilot sieht, wer was darf und wie das dokumentiert wird.
Erfassen, welche KI-Tools Fachabteilungen bereits nutzen — und geordnet überführen statt verbieten.
Praxisnahe Schulung für Mitarbeiter, die tatsächlich mit KI arbeiten, mit Nachweis für die Dokumentation.
Inventar: Welche KI ist tatsächlich im Einsatz?
Einstufung nach Risikoklasse und Rolle
Richtlinie, Dokumentation und AV-Verträge
Schulung und regelmäßige Überprüfung
Wir beraten technisch und organisatorisch und ersetzen keine Rechtsberatung. Die Fristen der KI-Verordnung — insbesondere für Hochrisiko-Systeme — wurden mehrfach angepasst; wir prüfen den für Sie geltenden Stand fallbezogen und arbeiten bei Bedarf mit Ihrer Rechtsberatung zusammen.
Noch offene Punkte? Wir klären sie gern im Erstgespräch.
Wir helfen Ihnen, KI dort einzusetzen, wo sie echten Nutzen stiftet — nicht dort, wo sie gerade Mode ist.
Dokumente, E-Mails, Tickets — wir automatisieren, was sich wiederholt.
Eigene KI-Assistenten auf Basis Ihrer Daten — DSGVO-konform, EU-gehostet.
Kostenloses Erstgespräch, 30–45 Minuten, remote. Eine ehrliche Einschätzung — auch wenn die Antwort lautet, dass Sie das eigentlich gar nicht brauchen.