KI & Recht

EU AI Act im Mittelstand: Was Sie wirklich tun müssen

Die meisten Beiträge zum EU AI Act richten sich an Unternehmen, die KI entwickeln. Für den Mittelstand ist die relevantere Frage eine andere: Was gilt, wenn wir KI nur einsetzen — im Copilot, im Chatbot, in der Dokumentenverarbeitung?

Aktualisiert: 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verordnung unterscheidet Anbieter und Betreiber. Wer KI im eigenen Betrieb nutzt, ist Betreiber und hat eigene Pflichten.
  • Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 unabhängig von der Unternehmensgröße.
  • Seit dem 2. August 2026 ist die Verordnung im Grundsatz vollständig anwendbar.
  • Die Fristen für Hochrisiko-Systeme wurden im Gesetzgebungsverfahren mehrfach verschoben — hier lohnt eine Prüfung am aktuellen Stand.
  • Typische Mittelstands-Anwendungen sind meist gering riskant; kritisch wird es, wo KI über Menschen entscheidet.

Anbieter oder Betreiber — und warum das den Unterschied macht

Die Verordnung (EU) 2024/1689 knüpft Pflichten an Rollen. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die allermeisten mittelständischen Unternehmen sind Betreiber — und das ist die deutlich leichtere Rolle.

Leichter heißt aber nicht folgenlos. Betreiber müssen die Systeme bestimmungsgemäß einsetzen, die Anweisungen des Anbieters beachten, bei bestimmten Systemen eine menschliche Aufsicht sicherstellen und transparent machen, wo Menschen mit KI interagieren. Und sie unterliegen der Kompetenzpflicht.

Aufpassen sollte man an einer Stelle: Wer ein zugekauftes System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen weitervertreibt, kann selbst zum Anbieter werden — mit deutlich weitergehenden Pflichten. Wer eigene Assistenten auf Basis von Sprachmodellen baut und diese Kunden zur Verfügung stellt, sollte das prüfen.

Die Kompetenzpflicht: die Regel, die wirklich alle trifft

Artikel 4 verlangt, dass Betreiber ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Personen sicherstellen, die mit den Systemen arbeiten. Das ist bewusst offen formuliert und nach Rolle, Vorkenntnis und Anwendungsfall zu bemessen — es gibt kein vorgeschriebenes Curriculum und kein Pflichtzertifikat.

Inhaltlich geht es um das, was im Alltag tatsächlich schiefgeht: dass Mitarbeiter verstehen, wie ein Sprachmodell zu seinen Antworten kommt, warum es überzeugend falsch liegen kann, welche Daten sie hineingeben dürfen und welche nicht, und dass die fachliche Verantwortung für ein Ergebnis beim Menschen bleibt. Eine gute Schulung dazu dauert keine Woche — sie muss nur stattfinden und nachweisbar sein.

Welche Systeme im Mittelstand kritisch werden

Die Verordnung arbeitet mit Risikoklassen. Verboten sind wenige, klar umrissene Praktiken — etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Als hochriskant gelten unter anderem Systeme in kritischer Infrastruktur, in der Bildung, in der Beschäftigung sowie bei Kreditwürdigkeit und Versicherungen.

Für die meisten mittelständischen Anwendungen bedeutet das Entwarnung: Ein Copilot, der E-Mails zusammenfasst, ein Chatbot, der Standardfragen beantwortet, eine Klassifikation eingehender Belege — das sind typischerweise Systeme mit geringem Risiko, teils mit Transparenzpflichten.

Kritisch wird es, sobald KI über Menschen entscheidet oder Entscheidungen wesentlich vorbereitet. Das prominenteste Beispiel im Mittelstand ist Recruiting: Software, die Bewerbungen vorsortiert oder bewertet, fällt in den Hochrisiko-Bereich. Ähnlich sensibel sind Leistungsbewertung und Bonitätsprüfung. Wer solche Werkzeuge einsetzt oder einzusetzen plant, sollte das früh und bewusst prüfen.

Ein pragmatischer Umsetzungsweg

Fangen Sie nicht beim Gesetzestext an, sondern bei der Realität. Vier Schritte reichen für den Anfang:

  • Inventar erstellen: Welche KI-Funktionen sind tatsächlich im Einsatz — inklusive der Tools, die Fachabteilungen ohne IT-Freigabe nutzen?
  • Je System einordnen: Welche Risikoklasse, welche Rolle, welche personenbezogenen Daten sind betroffen?
  • Mit der DSGVO verzahnen: Datenflüsse, Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitungsvertrag — beide Regelwerke greifen ineinander.
  • Regeln und Schulung: eine verständliche Nutzungsrichtlinie plus eine Unterweisung, die die Kompetenzpflicht erfüllt.

Häufige Fragen

Brauchen wir einen KI-Beauftragten?
Die Verordnung schreibt keine eigene Funktion wie den Datenschutzbeauftragten vor. In der Praxis hilft es trotzdem, die Zuständigkeit klar zu benennen — sonst kümmert sich niemand um Inventar und Überprüfung. Häufig wird die Rolle an bestehende Compliance- oder IT-Verantwortliche angedockt.
Reicht es, ChatGPT im Unternehmen zu verbieten?
Erfahrungsgemäß nein — es verlagert die Nutzung nur auf private Geräte und Accounts, wo Sie weder Kontrolle noch Nachweis haben. Wirksamer ist ein freigegebener, datenschutzkonformer Weg plus klare Regeln, welche Daten dort nichts zu suchen haben.
Gilt der AI Act auch für Software, die wir schon vor 2025 eingeführt haben?
Grundsätzlich ja, wobei die Verordnung für Bestandssysteme differenzierte Übergangsregelungen vorsieht. Da diese Fristen im Gesetzgebungsverfahren mehrfach angepasst wurden, sollte die Einordnung am aktuellen Stand und fallbezogen erfolgen.

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