Begriff

EU AI Act

Der EU AI Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz, die Anwendungen nach Risikoklassen einordnet.

Die Verordnung unterscheidet im Kern zwischen verbotenen Praktiken, Hochrisiko-Anwendungen, Anwendungen mit Transparenzpflichten und weitgehend unregulierten Anwendungen. Maßgeblich ist der Einsatzzweck, nicht die verwendete Technik.

Für die meisten betrieblichen Anwendungen — etwa das Auslesen von Rechnungen oder interne Wissensassistenten — greifen überschaubare Transparenzpflichten. Anspruchsvoller wird es, wo KI Entscheidungen über Personen beeinflusst, etwa in Bewerbungsverfahren oder bei der Kreditwürdigkeit.

Die Pflichten treten gestaffelt in Kraft. Für Unternehmen ist deshalb weniger eine einmalige Prüfung relevant als die Angewohnheit, geplante KI-Vorhaben früh einzuordnen — solange sich der Zuschnitt noch ohne Aufwand ändern lässt.

Ausführlich im Wissensbereich

EU AI Act im Mittelstand: Was Sie wirklich tun müssen

Die KI-Verordnung betrifft auch Unternehmen, die KI nur einsetzen. Was Betreiberpflichten bedeuten, welche Systeme kritisch sind und wie ein pragmatischer Umsetzungsweg aussieht.

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